Eine möglichst zeitnahe Rückantwort der/des MAV-Vorsitzenden an die DiAG nach Konstituierung der MAV ist Voraussetzung, um in den Verteilerkreis der DiAG aufgenommen zu werden, um an regelmäßigen Informationen, Einladungen zu Erfahrungsaustauschen o. ä. partizipieren zu können.
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Hinweise
Hinweis
Am Ende des Formulars wird nach der Vertreter/in für den Fachbereich gefragt. Das ergibt sich aus dem §4 der Sonderbestimmungen. Bitte hier nachlesen Sonderbestimmungen des Erzbistum Köln. Sollten Sie in der konstituierenden Sitzung kein Mitglied benannt haben, tragen Sie hier bitte Nicht Benannt ein und melden uns das Mitglied schnellstmöglich nach.
Desweiteren wird nach der Zugehörigkeit Ihrer Einrichtung in den Fachbereich gefragt. Diese sind ebenfalls in den Sonderbestimmungen so wie auf unserer Homepage definiert. Im Zweifel können Sie hier unbekannt eintragen.