Die Sonderbestimmungen gemäß § 25 Abs. 1 regeln die Strukturen der MAVen im Erzbistum Köln. Hieraus geht hervor, das die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte drei Personen als Mitglieder des Vorstands wählt. Für die drei Vorstandsmitglieder steht ein Freistellungskontingent von 100 % einer Vollzeitstelle zur Verfügung, die zur Zeit gleichmäßig verteilt sind.
Die Mitglieder des Vorstands sind: