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Die Sonderbestimmungen gemäß § 25 Abs. 1 regeln die Strukturen der MAVen im Erzbistum Köln. Hieraus geht hervor, das die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen dreiköpfigen Vorstand wählt. Für die drei Vorstandsmitglieder steht ein Freistellungskontingent von 100 % einer Vollzeitstelle zur Verfügung, die zur Zeit gleichmäßig verteilt sind.
Folgende Personen gehören dem Vorstand an: