Katholisch-Soziales Institut
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Die Wahlen zur Mitarbeitervertretung im Erzbistum Köln sind für das Frühjahr 2025 vorgesehen. (01. März 2025 bis 31.Mai.2025).
Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestimmt die Mitarbeitervertretung den Wahltermin und den Wahlausschuss. Besteht noch keine Mitarbeitervertretung, hat der Dienstgeber eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen, auf der der Wahlausschuss gewählt wird und der wiederum den Wahltermin bestimmt (§§ 9, 10 Abs. 1 MAVO).
Die Wahlausschüsse sollten jedoch über ihre Rechte und Pflichten und überfällige Termine informiert sein. Sie erhalten lt. § 16 Abs. 2 MAVO für diese Schulungen Arbeitsbefreiung.
Terminübersicht zur Wahlausschuss Schulung
Ihre DiAG MAV Köln