Das Antragsformular zur Reisekostenabrechnung steht Ihnen hier als Word-Dokument zum Download zur Verfügung. Sie können es bequem am PC ausfüllen.
Bitte beachten Sie: Es darf ausschließlich diese Vorlage verwendet werden.
1. Seite – Persönliche Angaben
Bitte füllen Sie folgende Felder vollständig aus:
Hinweis: Den unteren Abschnitt „Kostenberechnung“ bitte nicht ausfüllen – dieser wird von der Festsetzungsstelle bearbeitet.
2. Seite – Reiseaufstellung
Bitte tragen Sie alle relevanten Angaben in den Spalten 1 bis 7 ein.
In Spalte 3b: Grund der Reise (z. B. „FB Sitzung XY“)
Falls Sie Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) erhalten haben, bitte ein „X“ an der entsprechenden Stelle setzen.
📎 Beizufügende Unterlagen
Bitte legen Sie dem Antrag folgende Nachweise bei:
Kopie der 1. Seite der Einladung (nur das Anschreiben)
Parktickets oder andere Auslagennachweise (Originale bitte aufbewahren-siehe Hinweis: Auszug KAVO §33, Anlage 15, §3, Abs. 9)
📬 Versand des Antrags
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen Belegen und Ihrer Unterschrift entweder:
per Post an:
DiAG MAV im Erzbistum Köln
Domstraße 18
50668 Köln
oder digital an:
📧 geschaeftsstelle@diagmavkoeln.de
(8) Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Dienstreise oder des Dienstganges, in den Fällen des § 9 Abs. 2 mit Ablauf des Tages, an dem die Dienstreise oder der Dienstgang beendet worden wäre.
(9) Die geltend gemachten Auslagen sind grundsätzlich durch Originalbelege nachzuweisen. Auf die Beifügung der Belege soll im Regelfall zunächst verzichtet werden. Die für die Abrechnung zuständigen Stellen können im Rahmen von Stichproben deren Vorlage bis zur abschließenden Bearbeitung verlangen. Werden diese Belege nicht innerhalb von drei Monaten nach Anforderung nachgereicht, ist der Antrag auf Erstattung insoweit zurück zu weisen.
Bestimmungen über Reisekostenvergütung nach KAVO Anlage 15
Die Regional-KODA NW hat die Bestimmungen über die Reisekostenvergütung (Anlage 15 KAVO) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neu gefasst