Reisekostenabrechnung

Das Antragsformular zur Reisekostenabrechnung können Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der aktuelle Abrechnungsbogen verwendet werden muss.

Ausfüllhilfe:

Folgende Angaben sind unbedingt auszufüllen:

1. Seite:

  • Name, Vorname
  • Dienststelle, bei der Sie arbeiten, mit vollständiger Adresse
  • Monate der Abrechnung (siehe auch u.a. Hinweis Abs.8)
  • Telefonnummer unter der Sie erreichbar sind im Fall von Rückfragen (unter Hausrufnummer)
  • Ihre Kontodaten
  • PLZ, Wohnort, Wohnadresse
  • Ort, Datum
  • Ihre Unterschrift

Den unteren Abschnitt Kostenberechnung lassen Sie bitte frei. Der wird von der Festsetzungsstelle ausgefüllt.

2. Seite

  • Spalten 1 bis 7 sind mit allen selbstredenden Angaben auszufüllen.
  • In Spalte 3 geben Sie unter b) den Grund der Reise an; z.B. FB Sitzung XY
  • wenn Sie Frühstück, Mittagessen oder Abendessen erhalten haben, ist unbedingt ein X an betreffender Stelle einzutragen

Bitte fügen Sie folgende Nachweise immer anbei:

  • Kopie 1. Seite der Einladung
  • Parktickets oder Nachweise als  Originalbelege /-Quittungen

Ihren Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

DiAG MAV im Erzbistum Köln
Domstr.18
50668 Köln

Hinweis: Auszug KAVO §33, Anlage 15, §3, Abs. 8 und Abs. 9

(8) Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Dienstreise oder des Dienstganges, in den Fällen des § 9 Abs. 2 mit Ablauf des Tages, an dem die Dienstreise oder der Dienstgang beendet worden wäre.

(9) Die geltend gemachten Auslagen sind grundsätzlich durch Originalbelege nachzuweisen. Auf die Beifügung der Belege soll im Regelfall zunächst verzichtet werden. Die für die Abrechnung zuständigen Stellen können im Rahmen von Stichproben deren Vorlage bis zur abschließenden Bearbeitung verlangen. Werden diese Belege nicht innerhalb von drei Monaten nach Anforderung nachgereicht, ist der Antrag auf Erstattung insoweit zurück zu weisen.


Bestimmungen über Reisekostenvergütung nach KAVO Anlage 15
Die Regional-KODA NW hat die Bestimmungen über die Reisekostenvergütung (Anlage 15 KAVO) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neu gefasst.

 


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