Schulungen für Wahlausschüsse zur MAV-Wahl 2025 im einheitlichen Wahlverfahren

Weihetag der Basiliken St. Peter und St. Paul zu Rom
Montag der 33. Woche im Jahreskreis

18.11.24, 08:00

Katholisch-Soziales Institut
Telefon:02241 2517- 0
www.ksi.de

Bergstraße 26
53721 Siegburg

Informationen für die Wahlauschüsse über Ihre Rechten und Pflichten

Die Wahlen zur Mitarbeitervertretung im Erzbistum Köln sind für das Frühjahr 2025 vorgesehen. (01. März 2025 bis 31.Mai.2025).

Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestimmt die Mitarbeitervertretung den Wahltermin und den Wahlausschuss. Besteht noch keine Mitarbeitervertretung, hat der Dienstgeber eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen, auf der der Wahlausschuss gewählt wird und der wiederum den Wahltermin bestimmt (§§ 9, 10 Abs. 1 MAVO).

Die Wahlausschüsse sollten jedoch über ihre Rechte und Pflichten und überfällige Termine informiert sein. Sie erhalten lt. § 16 Abs. 2 MAVO für diese Schulungen Arbeitsbefreiung.

Terminübersicht zur Wahlausschuss Schulung

Ihre DiAG MAV Köln

Zur Anmeldung Wahlausschuss-Schulung